Der Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenenschutz Luzern-Land wurde am 1. November 1990 gegründet und arbeitet für 15 Gemeinden, rund 70‘000 Einwohnerinnen und Einwohner von folgenden Gemeinden:

Adligenswil
Buchrain
Dierikon
Ebikon
Gisikon
Greppen
Honau
Horw
Malters
Meggen
Meierskappel
Root
Udligenswil
Vitznau
Weggis

Zweck

Unter dem Namen «Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenenschutz Luzern-Land» besteht ein Gemeindeverband gestützt auf §§ 48 Gemeindegesetz Kanton Luzern.

Der Verband bezweckt für seine Verbandsmitglieder:

a) gemeinsam eine regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB Luzern-Land) gemäss Art. 440 ZGB und §§ 30 EG ZGB Kanton Luzern zu führen, um die gesetzlichen Aufgaben aus dem Kindes- und Erwachsenenschutz wahrzunehmen

b) gemeinsam ein regionales Mandatszentrum (MZ Luzern-Land) zu führen, um behördliche Massnahmen sowohl aus dem Kindes- als auch Erwachsenenschutzrecht (Beistandschaften) gemäss § 37 EG ZGB Kanton Luzern durch eine ausreichende Anzahl angestellter Beistände wahrnehmen zu lassen.